Gasprüfung

Aus Empfehlung wurde Pflicht:
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und  Wohnwagen müssen ab 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden.
Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer  und Unfälle vermieden werden.

  • Betroffen sind alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage 

  • Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung

  • Unfallgefahr bei Gasanlagen nicht unterschätzen

Alle Camperinnen und Camper, die in ihren Gefährten Flüssiggasanlagen verbaut haben, müssen diese regelmäßig überprüfen lassen.
Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.

Gasprüfung: Wer ist betroffen?

Flüssiggas wird in Wohnmobilen und Caravans dazu genutzt, Kühlschränke, Herd oder  Heizung zu betreiben. 
Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr, etwa wenn unbeabsichtigt Gas austritt und sich entflammt. 

 Ab 19.06.2025 endet nämlich eine Übergangsfrist und der Check ist verpflichtend nachzuweisen. 
Die Prüfung muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden.

Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.

Die Begutachtung kann durch anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüferinnen und Prüfer vorgenommen werden. 
Die Gasprüfung findet unabhängig von der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung statt, muss also separat davon durchgeführt werden.  

Die Gasprüfung findet durch eine externes Unternehmen mit Sachkundenachweis nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen) statt.